Einladung zur Mitgliederversammlung am 25. April 2014

Liebe Mitglieder,

gemäß unserer Satzung laden wir Sie herzlich ein zu unserer Mitgliederversammlung des Gesamtvereins am  Freitag, 25. April 2014, 19.30 Uhr (Einlass ab 19.00 Uhr), Sporthalle Lüttkoppel 1, 22335 Hamburg. Über ein möglichst zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder würden wir uns freuen. Am Nachmittag findet bereits die Ehrung unserer langjährigen Jubilare statt.

 

TOP 1 Begrüßung und Eröffnung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

TOP 3 Genehmigung des Protokolls  vom 19.4.2013

TOP 4 Ehrungen

TOP 5 Bericht des Vorstands inklusive Jahresabschluss 2013

TOP 6 Bericht des Aufsichtsrats

TOP 7 Bericht der Revisoren

TOP 8 Beschlussfassung über den Abschluss per 31.12.2013

TOP 9 Anträge

TOP 10           Entlastung des Vorstands

TOP 11           Entlastung des Aufsichtsrats

TOP 12           Wahlen

aa)   Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden für zwei Jahre

(bisher: Reiner Soll)

ab)       Wahl von einem Aufsichtsratsmitgliedern für zwei Jahre

(bisher: Bernd Lange-Beck)

b)         Wahl von zwei Revisoren für zwei Jahre

(bisher: Franz Dornieden und Wolfram Burmester)

c) Bestätigung der Wahl der/s Vereinsjugendwartin/es

TOP 13           Genehmigung des Haushaltplans 2014

TOP 14           Verschiedenes

 

gez. Andreas Brannasch, 1. Vorsitzender

 

Antrag auf Änderung der Satzung

Der Vorstand des SC Alstertal-Langenhorn e.V. beantragt folgende Änderungen in unserer seit April 2013 gültigen neuen Satzung (im Text unterstrichen):

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

Abs. 4

Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es selbst oder sein gesetzlicher Vertreter trotz Mahnung finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Verein innerhalb von drei (bisher: vier) Monaten nach Fälligkeit nicht erfüllt hat.

Begründung: Das derzeitige Mahnverfahren zieht sich über mindestens vier Monate und insgesamt vier Schreiben, bevor der Verein die Möglichkeit hat, seine finanzielle Forderung an das Amtsgericht zu übergeben. Dieser Zeit- und Arbeitsaufwand soll verringert werden. Durch ein dreimonatiges Mahnverfahren wäre man außerdem im Rhythmus der vierteljährlichen Lastschriftverfahren.