Die meisten von uns sind mittlerweile schon von verschiedenen anderen Dienstleistern informiert worden: Ab Februar 2014 erfolgt im Rahmen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) die endgültige Umstellung auf die neue international gültige Kontonummer IBAN.
Die IBAN ersetzt bei Überweisungen und Lastschriften die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl. Wichtig für die Einzug von Mitgliedsbeiträgen:
· Bereits erteilte Einzugsermächtigungen können auch im SEPA-Lastschriftverfahren verwendet werden. Mitglieder haben unverändert ein achtwöchiges Erstattungsrecht.
· Wurde dem Verein bereits eine schriftliche Einzugsermächtigung für wiederkehrende Lastschriften erteilt, so wird diese als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.
· Was bisher die Einzugsermächtigung war, heißt nun SEPA-Mandat. SCALA-Mitgliedern werden mit der Lastschrift im Januar 2014 über die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins informiert – eine Nummer, die EU-weit identifiziert, wer den Einzug vornimmt.
· Jedes per Lastschrift zahlende Mitglied erhält vom Verein mit der Lastschrift im Januar 2014 außerdem eine Mandatsreferenznummer zugeordnet und mitgeteilt.
· Die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins und die Mandatsreferenznummer des Mitglieds werden künftig bei allen Lastschrifteneinzügen angegeben.
· Das Vereinsmitglied muss nichts weiter unternehmen, diese Umstellung erfolgt automatisch durch die Mitgliederverwaltung des SC Alstertal-Langenhorn.
Weitere Informationen zu SEPA erhalten Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse.